Einschränkungen des RegelbetriebesEinschränkungen des Regelbetriebes

Sie befinden sich hier:

  1. Über uns
  2. Wer wir sind
  3. Einschränkungen des Regelbetriebes

Einschränkungen des Regelbetriebes im Kreisverband Altona und Mitte / KISO gGmbh

Kontakt

DRK Kreisverband
Hamburg Altona und Mitte e.V.

Tel.: 040 890 811-0
Fax: 040 890 811-51
email@drk-altona-mitte.de

Langbehnstraße 4
22761 Hamburg

Durch die vermehrte Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland kommt es leider auch in unserem DRK Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. und in der DRK KISO gGmbH zu Einschränkungen.

Unsere Einrichtungen sind weiterhin telefonisch sowie per E-Mail erreichbar. Bei Fragen sowie Hilfestellungen können Sie sich gerne auch an die Geschäftsstelle unter 040 890 811-0 oder per E-Mail an emaildrk-altona-mitte.de wenden. Bei allen Angeboten, die stattfinden bitten wir um Verständnis, wenn es zu Einschränkungen kommt. Da wir zum Schutz der Klient*innen und Mitarbeiter*innen strenge Hygienekonzepte/-auflagen haben.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen und Hinweise zusammengefasst:

Kindertagesstätten

Für viele Hamburger Familien stellten die pandemiebedingten Einschränkungen im Bereich der Kindertagesbetreuung seit Monaten eine große Belastung dar. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf konnte von vielen Eltern nur mit erheblichen Anstrengungen gewährleistet werden. Viele Kinder mussten auf die Inanspruchnahme frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote lange Zeit ganz oder teilweise verzichten.

Der Hamburger Senat hat aufgrund der stetig sinkenden Inzidenzzahlen entscheiden, ab dem 07. Juni 2021 zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückzukehren. Unter Pandemiebedingungen bedeutet, dass insbesondere die Hygieneregelungen weiter aufrechterhalten werden müssen. Die Kitas werden demnach wieder geöffnet. Sie als Eltern können Ihr Kind wieder im vollen Umfang des Kita-Gutscheines betreut lassen. Die Übernahme der Familieneigenanteile durch die Sozialbehörde endet mit dem 06. Juni 2021. Ab dem 07. Juni 2021 sind die in den Kita-Gutscheinen ausgewiesenen Familieneigenanteile für die Betreuung wieder von Ihnen als Eltern zu entrichten.

Um das Infektionsgeschehen weiter niedrig zu halten und Ihnen, Ihren Kindern als auch den Beschäftigten in den Kitas größtmögliche Sicherheit bieten zu können, hat die Sozialbehörde den Kita-Trägern ausreichend Selbsttests für die freiwillige Testung von Kindern ab drei Jahren zur Verfügung gestellt. Die Selbsttests reichen auch aus, um Kinder anlassbezogen oder bei Bedarf zwei Mal in der Woche zu testen. Dabei ist nur eine durchgeführte Testung pro Woche von der Kita zu dokumentieren.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link sowie den Elternbrief von der Sozialbehörde:

Weiterleitung zur Webseite: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration zum Thema Kinderbetreuung

Weiterleitung Sozialbehörde: Coronavirus und Kindertagesbetreuung: Fragen und Antworten für Eltern und Fachkräfte

Sozialbehörde_Elternbrief zur Einführung des Regelbetriebes ab 07.06.2021

Erste Hilfe Kurse - Breitenausbildung

Unsere Kurse dürfen weiterhin unter Corona-Auflagen sowie mit einer geringen Teilnehmerzahl stattfinden. Eine Übersicht unserer Kurse finden Sie hier: Kurstermine.

Ausbildung Nachweis negativer Corona-Tests oder Impfnachweise

Ab dem 01. Juni 2021 gilt eine Testpflicht für die Teilnehmenden an Erste Hilfe Kursen, das bedeutet der/die Ausbilder:in muss sich einen Impfnachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorzeigen lassen und die auf der Teilnehemerliste dokumentieren:

  • I = Impfnachweis
  • T = Testergebnis
  • S = Selbsttest vor Ort

Die Ausbilder:innen sind/werden alle in den Testverfahren qualifiziert geschult, so dass die Selbsttests unter der Aufsicht der Ausbilder:innen durchgeführt werden können.

Offene Kurse:

  1. Impfnachweis dabei   = ok
  2. Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) dabei = ok
  3. Selbsttest vor Ort unter Aufsicht und Anleitung des/der Ausbilder:in
    - nur beim Ausbilder:in erworbene Tests (5€ pro Test)
    - 7:45Uhr da sein

Firmenkurse:

  1. Impfnachweis dabei   = ok
  2. Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) dabei =) ok
  3. Selbsttest vor Ort unter Aufsicht und Anleitung des/der Ausbilder:in
    - nur beim Ausbilder:in erworbene Tests (5€ pro Test)

ODER

        4. Firma testet ihre Mitarbeiter selbst mit eigenen Tests und legt zu Kursbeginn eine kurze Bestätigung darüber vor (Vordruck bei den Kurspapieren), diese wird dann mit den Kurspapieren dokumentiert

Antworten auf häufige Fragen

  • Müssen Masken auch bei Impf- oder negativen Testnachweis getragen werden? Ja.
  • Muss der Abstand auch bei Impf- oder negativen Testnachweis eingehalten werden? Ja.
  • Muss ein:e Teilnehmer:in ohne negativen Testnachweis oder Impfnachweis von der Teilnahme ausgeschlossen werden? Ja.
  • Wie alt darf ein negatives Testergebnis sein? Bei Schnelltests: maximal 12 Stunden (wird der Regelfall sein). Bei PCR-Tests (Labor-Test) maximal 48 Stunden.
  • Welche Bescheinigungen sind zulässig?

Zulässig sind nur Bescheinigungen der offiziellen Testzentren.

  • Was ist ein gültiger Impfnachweise?

Ein Impfnachweis ist gültig, wenn:

  • Moderna, Biontech, AstraZeneca: die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
  • Johnson&Johnson: die erste und einzige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt

Zentrum Osdorfer Born

Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen sowie Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie darf das Gelände sowie Gebäude nur mit einem Mund-Nasen-Schutz und nach telefonsicher Absprache betreten werden.

Weitere Angebote

Ehrenamtliche Dienste sowie Treffen finden nur mit Voranmeldung sowie unter strengen Auflagen statt.

Stand: Hamburg, 16.06.2021